Allgemeinverfügung

Videoüberwachung Entsorgungshof Valdunga und Gründepoie Tschabragga

Sie finden die Allgemeinverfügung unter dem Link. Gegen diese Allgemeinverfügung kann gestützt auf Art. 5 Abs. 1 VBÜ innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Einwand beim Gemeindevorstand der Gemeinde Obersaxen Mundaun, Vorstadt 26, 7134 Obersaxen erhoben werden.

Obersaxen Mundaun, 19. August 2024, mitgeteilt am 23. August 2024

Der Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun