Gemeinde Obersaxen Mundaun
Die Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie die übrigen Funktionäre haben für ihre Tätigkeit Anspruch auf eine Entschädigung. Entsprechend bitten wir Sie, Ihre Abrechnungen in gewohnter Weise mit dem «Abrechnungsformular für Entschädigungen und Spesen» bis spätestens am 06. Dezember 2023 zu erstellen bzw. der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Das Abrechnungsformular kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder hier heruntergeladen werden.
17.11.2023
Der Leiter Finanzen der Gemeinde Obersaxen Mundaun