Gemeinde Obersaxen Mundaun Quartierplan Canetg

Änderung Öffentliche Auflage Einleitung und Entwurf Quartierplanänderung

In Anwendung von Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16, 18 und 21 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 16. September 2024 beschlossen, die Einleitung und den Entwurf der Änderung des Quartierplanes Canetg öffentlich aufzulegen. Die Abgrenzung des Planungsgebietes bleibt unverändert.

Zweck: Die Änderung des Quartierplans Canetg regelt die Überbauung und die Gestaltung

Quartierplangebiet: Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 5044, 5049, 5533, 6616, 6620, 6621, 6622 und 6623.

Auflageakten: Quartierplan Canetg, Änderung, Quartierplanvorschriften Quartierplan Canetg, Änderung, Neuer Bestand und Gestaltung 1:500

Auflagefrist: Freitag, 20. September bis 21. Oktober 2024 (30 Tage)

Auflageort/Zeit: Gemeindeverwaltung, während den Schalteröffnungszeiten

Einsprachen: Gegen den Beschluss betreffend Einleitung sowie den Entwurf der Änderung des Quartierplanes Canetg können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse nachweisen, bis spätestens Montag, 21. Oktober 2024 (Poststempel), schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand Einsprache erheben.

Eine Abschrift des vorliegenden Publikationstextes wird den betroffenen Grundeigentümern vor Beginn der Auflage zugestellt.

20-09-2024
Der Gemeindevorstand