Was können Landwirte tun, bezüglich dem bevorstehenden Weidegang bzw. der bevorstehenden Sömmerung? 09.04.2020

Es ist grundsätzlich die Pflicht des Tierhalters dafür zu sorgen, dass es seinen Tieren gut geht. Die Landwirtschaft hat bereits grosse Anstrengungen unternommen, um ihre Herden vor Wölfen zu schützen. Mit Herdenschutzhunden bzw. funktionierenden elektrischen Zäunungen und terminierten Abkalbungen und entsprechendem Herdenmanagement lässt sich ein weitgehender Schutz der Herden erreichen. Nach bisherigen Erfahrung bringen blinkende Lampen nicht den gewünschten Effekt, um Wölfe fern zu halten. Lappenzäune können als optische Barriere dienen. Diese Massnahme hat sich kurzfristig bewährt, bis die Herde nachhaltig geschützt werden kann. Damit Nutztierrisse für die Beurteilung einer allfällig gerechtfertigten Abschussverfügung angerechnet werden können, müssen die Tiere mit Hilfe von Herdenschutzhunden oder rundherum geschlossen elektrifizierten Zäunen (Mindesthöhe 0.9m, Netz oder 5 Litzen) oder beidem geschützt sein. Eine umfassende Herdenschutzplanung beansprucht von der Idee bis zur praktikablen Umsetzung viel Zeit und Nerven. Beginnen Sie früh genug damit. Für Fragen zum Herdenschutz steht der Plantahof zur Verfügung (Jan Boner).

Vorgehen bei einem gerissenen Nutztier

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutztier durch einen Wolf gerissen wurde, ist der Wildhüter/die Wildhüterin vor Ort umgehend für die Rissbeurteilung zu kontaktieren. Sinnvollerweise ist der Plantahof zur gemeinsamen Erarbeitung möglicher Schutzmassnahmen zu kontaktieren. Beim Fund eines getöteten Haustieres, darf der Kadaver nicht behändigt werden. Hunde ebenfalls fernhalten, damit eine saubere DNA-Probe entnommen werden kann (Spurensicherung). Wenn die Wildhut aufgrund des Rissbildes am getöteten Nutztier feststellt, dass der Wolf der Verursacher war, stellt sie ein Rissformular aus. Dieses braucht es, damit eine Entschädigung vom Kanton erfolgen kann. Die Todesursache von älteren Kadavern ist häufig nicht mehr feststellbar. Solche Tiere werden nicht entschädigt. Es ist sehr wichtig, dass tot aufgefundene oder verletzte Tiere sofort der Wildhut gemeldet werden, sowohl Haus- als auch Wildtiere.

Ausführliche Informationen zu den oben genannten Themen sind im Bericht Bündner Bauer ersichtlich, Ausgabe 3. April 2020