Allgemeinverfügung Videoüberwachung
Der Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun hat am 19. August 2024 gestützt auf Art. 2 Abs. 1 lit. e der Bildüberwachungsverordnung (VBÜ) vom 18. Dezember 2018 und Art. 3a Abs. 1 lit. b des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) vom 10. Juni 2001 die Allgemeinverfügung Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde am 23. August 2024 publiziert. In den 30 Tagen nach der Veröffentlichung ist kein Einwand dagegen eingegangen. Der Gemeindevorstand hat somit an seiner Sitzung vom 30. September 2024 die Allgemeinverfügung Videoüberwachung in Rechtskraft gesetzt.
04-10-2024
Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun