Anmeldung zur regionalen Arbeitsvermittlung

Per 01. Juli 2021 tritt einmal mehr eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Deshalb entlässt der Gesetzgeber die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite vom Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Kantons Graubünden.