Bewilligungen für Lotterien

Seit anfangs 2016 ist die Gemeinde Obersaxen Mundaun für die Erteilung von Bewilligungen für Unterhaltungslotterien zuständig. Als Unterhaltungslotterien gelten Tombolas und Lottos, welche bei einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden, die Gewinne nicht in Geldbeträgen (sog. Direktauszahlung) bestehen und die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass erfolgen.

Anders ist es mit der Bewilligungserteilung für Zwecklotterien, das heisst für Lotterien die veranstaltet werden, um einem gemeinnützigen Zweck Geldmittel zuzuführen. Bewilligungen für diese Art von Lotterien müssen nach wie vor beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden in Chur eingeholt werden.

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