Feuerwehr Obersaxen Mundaun
Entschuldigungen für nicht besuchte Übungen und Alarmübungen sind innert 10 Tagen schriftlich
und begründet beim Feuerwehrkommando abzugeben.
Als Entschuldigung gelten:
- Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis)
- Todesfall in der Familie
- Militär- oder Zivilschutzdienst (Kopie Marschbefehl)
- Berufliche Tätigkeiten (Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers)
- Schule oder berufliche Weiterbildung (Bestätigung mit Unterschrift der Schule)