Hundesteuer

Für jeden Hund, welcher auf dem Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Nach Anschaffung eines neuen Hundes muss der Hundehalter persönlich bei der Gemeindeverwaltung innert 30 Tagen vorsprechen und den Ausweis mit der Mikrochipnummer mitbringen. Hundehalterwechsel oder Todesfälle sind der Gemeindeverwaltung ebenfalls innert 30 Tagen zu melden.

Anfangs Jahr wird die Hundesteuer jedem Hundehalter in Rechnung gestellt. Taxpflichtig sind auch alle Hunde, die während des Jahres in die Gemeinde eingeführt werden, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Steuer bereits in einem anderen Kreis bezahlt wurde.

Kosten:

  • CHF 50.00 für den ersten Hund
  • CHF 100.00 für den zweiten und jeden weiteren Hund