Sozialamt

Das Sozialamt informiert und berät Sie bei Fragen aus dem sozialen Bereich.
Weitere Informationen: www.pro-senectute.ch 

 

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfen

Gemäss grossrätlicher Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder (BR 215.050), richtet die Gemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes der berechtigten Kinder längstens bis zum 25. Altersjahr der Kinder Vorschüsse aus, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Die Vorschüsse sind keine öffentliche Unterstützung an das Kind oder an den nicht verpflichteten Elternteil. Sie können von der Gemeinde nur beim verpflichteten Elternteil geltend gemacht werden.

Für die Aufnahme und Bearbeitung des Gesuches um Alimentenbevorschussung oder Inkassohilfen in der Gemeinde Obersaxen Mundaun ist der Regionale Sozialdienst in Ilanz zuständig. Melden Sie sich telefonisch für einen Termin an und informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie zu diesem Gespräch mitbringen müssen.


Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige oder selbständige Frauen haben grundsätzlich während 14 Wochen Anspruch auf den Erwerbsersatz bei Mutterschaft von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt (maximal CHF 196.00). Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.

Webseitewww.sva.gr.ch              

Opferhilfe

Die Beratungsstellen der Opferhilfe stehen allen betroffenen Personen einer Straftat und ihren nahestehenden Angehörigen offen. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt. Alle Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht. Sie können sich auch anonym beraten lassen.

Tel.081 257 31 50
Fax081 257 31 60 
E-Mailopferhilfe@soa.gr.ch 
WebseiteKantonales Sozialamt   

Untentgeltliche Rechtspflege

Die Bewilligung zur unentgeltlichen Rechtspflege erhalten auf Gesuch hin natürliche Personen, die öffentliche Unterstützungshilfe beziehen oder nicht in der Lage sind, neben dem notwendigen Lebensunterhalt für sich und ihre Familien für die erforderlichen Prozesskosten aufzukommen. Abgewiesen wird ein Gesuch, wenn der Prozess mutwillig oder aussichtslos ist. Die Bewilligung wird in der Regel auf eine Instanz beschränkt. Das Gesuch ist mit den erforderlichen Angaben beim Präsidium des betreffenden Gerichtes einzureichen.

AdresseRegionalgericht Surselva
Via Centrala 4
7130 Ilanz
Tel.081 257 59 84

Wirtschaftliche Hilfe

Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten. Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.