Reservation Mehrzweckanlage
Für den Ausschank von gebrannten Wassern ist eine zusätzliche Bewilligung vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit notwendig.
Für den Ausschank von gebrannten Wassern ist eine zusätzliche Bewilligung vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit notwendig.