Erhöhung Gästetaxen

per 1. Januar 2026

Die Gemeinden Breil/Brigels, Ilanz/Glion, Lumnezia und Obersaxen Mundaun, welche eine gemeinsame Tourismusdestination bilden, haben per 1. Januar 2015 kommunale Gesetze und Verordnungen über Gäste- und Tourismustaxen eingeführt. Diese bilden die Grundlage für die Erhebung der Gäste- und Tourismustaxen. Dank den Einnahmen konnten die Tourismusinvestitionen in den vergangenen zehn Jahren erhöht und das Gästeangebot ausgebaut werden. Dies kommt unseren Gästen zugute, jedoch auch der Gemeindebevölkerung. In den vergangenen zehn Jahren ist jedoch auch die Teuerung gestiegen. Die Veränderung des Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) betrug von März 2014 bis April 2025 insgesamt plus 6.4%. Damit das Angebot weiterhin auf dem aktuellen Niveau gehalten und noch weiter ausgebaut werden kann, ist es notwendig, die Teuerung auszugleichen. Daher hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Gästetaxen zu erhöhen und ab dem 1. Januar 2026 den Art. 7 «Bemessung der Gästetaxe» der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Gäste- und Tourismustaxen Obersaxen und Mundaun wie folgt anzupassen:

Art. 7 Bemessung der Gästetaxe

Die Ansätze für die einzelnen Gästetaxen und die verschiedenen Pauschalen betragen:

a) Die Gästetaxe beträgt pro Übernachtung CHF 3.20.

b) Die als Jahrespauschale bei Beherbergern in Rechnung gestellte Gästetaxe beträgt: Hotels pro Zimmer CHF 475.00 Ferienwohnungen pro Quadratmeter Nettowohnfläche CHF 9.50 Privatzimmer pro Zimmer CHF 143.00 Gruppenunterkünfte pro Schlafplatz CHF 63.00 Campingplätze pro Stellplatz CHF 120.00 

c) Die obligatorische Jahrespauschale für Eigennutzung beträgt pro Quadratmeter Nettowohnfläche und Jahr CHF 8.50

20.06.2025
Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun