Gemeinde Obersaxen Mundaun, Fraktion Surcuolm
Einleitung und Auflage Quartierplanänderung
Gestützt auf Art. 16 der kantonalen Raumplanungsverordnung hat der Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun an seiner Sitzung vom 13. April 2026 die Einleitung der Änderung des Quartiergestaltungsplanes Mulinet A beschlossen sowie gestützt auf Art. 18 der kantonalen Raumplanungsverordnung den Entwurf der Änderung des Quartiergestaltungsplanes Mulinet A zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.
Zweck:
Anpassung Gestaltungsvorschriften aufgrund Bauvorhaben auf Parzellen Nr. 5526, 5528, 5529 inkl. Bereinigung Parkierung.
Abgrenzung Planungsgebiet:
Die Abgrenzung des Planungsgebietes ist aus den Auflageakten ersichtlich.
Auflageakten:
Plan Nr. 508-1 Änderung, Beizugsgebiet und alter Bestand 1:500
Plan Nr. 508-2 Änderung, neuer Bestand und Dienstbarkelten 1:500
Plan Nr. 508-3 Änderung, Quartiererschliessungsplan 1:500
Plan Nr. 508-4 Änderung, Quartiergestaltungsplan 1:500
Änderung technischer Bericht mit Sonderbauvorschriften, alter und neuer Besitzstand
Auflagefrist:
27. April 2026 bis 26. Mai 2026 (30 Tage)
Auflageort/-zeit:
Gemeindeverwaltung, während den Schalteröffnungszeiten.
Einsprachen:
Gegen die Einleitung des Quartierplanverfahrens, die Abgrenzung des Planungsgebietes sowie gegen den Entwurf der Änderung des Quartiergestaltungsplanes Mulinet A können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse nachweisen, innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand Einsprache erheben.
Eine Abschrift des vorliegenden Publikationstextes wurde den betroffenen Grundeigentümern vor Beginn der Auflage zugestellt.
24.04.2026
Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun
