Hundesteuer
Für jeden Hund, welcher auf dem Gemeindegebiet Obersaxen Mundaun gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Nach Anschaffung eines neuen Hundes muss der Hundehalter bei der Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun innert 30 Tagen persönlich vorsprechen und den Hundeausweis mit der Mikrochip-Nummer mitbringen.
Hundehalterwechsel oder Todesfälle von Hunden sind der Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun bis spätestens Freitag, 13. März 2026, zu melden. Nach Ablauf dieses Termins wird jeder Hundehalterin/jedem Hundehalter die Hundesteuer in Rechnung gestellt. Diese beträgt im Jahr 2026 gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes Obersaxen Mundaun für den ersten Hund CHF 50.00 und für jeden weiteren Hund CHF 100.00.
13.02.2026
Gemeinde Obersaxen Mundaun
