Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2023
Die Gesuchsformulare für die Individuelle Prämienverbilligung für das Jahr 2023 können ab sofort bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegegrundversicherung (KVG) beantragen.
Auf der Internetseite der Sozialversicherungsanstalt des Kanton GR (www.sva.gr) finden Sie die wichtigsten Informationen, das Antragsformular, die Wegleitung sowie die gesetzlichen Grundlagen. Mit dem «Online-Rechner IPV» können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Telefon 081 920 50 80).
24.02.2023
Die Gemeindeverwaltung