Protokoll der Gemeindeversammlung Obersaxen Mundaun
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 steht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern während 20 Tagen seit Publikationsdatum zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung und unter dem Link zur Verfügung.
Einsprachen
Laut Art. 29 der Verfassung der Gemeinde Obersaxen Mundaun sind Einsprachen innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll als genehmigt erklärt.
09.01.2026
Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun
