Protokoll der Bürgergemeindeversammlung Obersaxen Mundaun
Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung Obersaxen Mundaun vom 12. Dezember 2025 steht den Bürgerinnen und Bürgern während 30 Tagen seit Publikationsdatum zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung oder unter dem Link zur Verfügung.
Einsprachen
Einsprachen gegen das Protokoll der Bürgerversammlung sind laut Art. 24 der Statuten der Bürgergemeinde Obersaxen Mundaun innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Bürgerrat einzureichen. Diese werden an der nächsten Bürgerversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
09.01.2026
Bürgerrat Obersaxen Mundaun
