Steuererklärung 2025
Kürzlich haben Sie die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2025 erhalten. Wer keine Formulare erhalten hat, kann diese beim Gemeindesteueramt anfordern. Die Deklarationssoftware steht im Internet unter www.stv.gr.ch zum Download zur Verfügung.
Es gelten folgende Fristen für die Einreichung der Steuererklärung:
31. März 2026 für Unselbständigerwerbende, volljährige Schüler und Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
30. September 2026 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten oder Liegenschaften im Kanton Graubünden bzw. in der Gemeinde.
Einreichung der Steuererklärung:
Die Steuererklärung ist NICHT beim Gemeindesteueramt, sondern an folgende Adresse einzureichen:
Steuerverwaltung des Kantons GR, Verarbeitungszentrum 1/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur
Fristverlängerungen:
Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist folgendermassen einzureichen:
online: www.stv.gr.ch per E-Mail: steueramt@obersaxenmundaun.swiss schriftlich an: Steueramt Obersaxen Mundaun, Vorstadt 26, 7134 Obersaxen
Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
Vollständige Register-Nummer, Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde.
Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.
Unterschrift der Ehegatten:
Ehegatten, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sind gemeinsam steuerpflichtig. Beide unterzeichnen die Steuererklärung gemeinsam.
Auskünfte:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung unter 081 920 50 86 oder steueramt@obersaxenmundaun.swiss
13.02.2026
Gemeindesteueramt
