Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

entlang von Gemeinde- und Kantonsstrassen

Gemäss den gesetzlichen Grundlagen in unseren Baugesetzen sind Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass herausragende Äste den Unterhalt der Strassen nicht beeinträchtigen. Die Durchfahrt von Strassenunterhalts- und Schneeräumungsfahrzeugen muss jederzeit sichergestellt sein. Konkret sind Bäume und Sträucher auf einer Höhe von 5 m sowie mit einem Abstand von mindestens 50 cm ab Strassenrand zurückzuschneiden.

Wir bitten daher alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Liegenschaftsverantwortlichen, die erforderlichen Arbeiten bis spätestens 31. Oktober 2026 vorzunehmen.

Wichtiger Hinweis:
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde vom gesetzlichen Kapprecht Gebrauch machen und Bäume und Sträucher zurückschneiden. Die dafür anfallenden Kosten gehen zu Lasten der jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Bei Fragen oder für Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun und geben Sie dabei folgende Angaben an:
•    Parzellennummer
•    Fraktion (Flurname)
•    Name und Telefonnummer

Der Werkdienst der Gemeinde Obersaxen Mundaun wird sich anschliessend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.

Gemeinde Obersaxen Mundaun