Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 28. August 2026 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung Zentrumsentwicklung Surcuolm der Gemeinde Obersaxen Mundaun statt.
Gegenstand:
Teilrevision Ortsplanung Zentrumsentwicklung Surcuolm
Auflageakten Ortsplanung:
Verbindliche Akten
- Änderungen Baugesetz (Fraktion Surcuolm), Zentrumsentwicklung Surcuolm, Art. 18b: neu, Anhang 1, Zonenschema: Anpassung
- Teilrevision Zonenplan, Zentrumsentwicklung Surcuolm, 1:1'000
- Teilrevision Genereller Gestaltungsplan, Zentrumsentwicklung Surcuolm, 1:1'000
- Teilrevision Genereller Erschliessungsplan, Zentrumsentwicklung Surcuolm, 1:1'000
Orientierende Akten
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Übersicht der Vorprüfungsergebnisse und deren Behandlung
- Behandlung Eingaben öffentliche Mitwirkungsauflage
- Überbauung Surcuolm, Projektmappe, 2. August 2023
- Projekt Überbauung Surcuolm, Obersaxen Mundaun, Bericht der Architekten, 16. November 2023
- Überbauung Schulhaus Surcuolm, Überbauungskonzept, 21. November 2023
- Attraktivität von touristisch bewirtschafteten Wohnungen in Surcuolm, 21. November 2023
- Raumplanung mit Weitblick, Januar 2024
- Analyse betreffend Bedarf an Erstwohnungen in der Gemeinde Obersaxen Mundaun, 4. Juni 2025
- Entwurf Bewirtschaftungsvertrag
Auflagefrist:
7. September 2026 bis 6. Oktober 2026 (30 Tage)
Auflageort/-zeit:
Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten
Beschwerden/Einsprachen:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung des Kantons Graubünden schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Ortsplanung nach Massgabe von Art. 104 Abs 2 KRG aus, d. h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung Graubünden an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Obersaxen Mundaun, 4. September 2026
Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun
