Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung

vom 30. November 2025

Wir verweisen auf die Bekanntmachung unter «Kanton» am Anfang des Amtsblatts Surselva. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bis Donnerstag, 27. November 2025, bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

Die Urnen sind zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Gemeindehaus 
Donnerstag, 27.11.2025, 10.00–12.00 Uhr / 15.30–17.00 Uhr 
Freitag, 28.11.2025, 10.00–12.00 Uhr / 15.30–17.00 Uhr

Flond Mehrzweckanlage 
Sonntag, 30.11.2025, 09.00–09.25 Uhr 

Surcuolm Dorfplatz
Sonntag, 30.11.2025, 09.35–10.05 Uhr

Meierhof, Kirche
Sonntag, 30.11.2025, 10.15–10.45 Uhr

St. Martin, Kirche
Sonntag, 30.11.2025, 10.30–11.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Stellvertretung bei der Stimmabgabe nicht gestattet ist. Es dürfen nur die eigenen Stimmzettel in die Urnen gelegt werden. Bei der Stimmabgabe ist der mit dem Abstimmungsmaterial zugestellte Stimmrechtsausweis mit Unterschrift abzugeben. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

Briefliche Stimmabgabe
Auf dem Stimmrechtsausweis ist das Vorgehen für die briefliche Stimmabgabe erläutert. Die briefliche Stimmabgabe kann bis spätestens Sonntag, 30. November 2025, 10.30 Uhr, mit Einwurf in den Briefkasten der Gemeinde beim Gemeindehaus in Meierhof vorgenommen werden.

Nochmaliger Hinweis: Ohne Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.

14.11.2025
Gemeinde Obersaxen Mundaun