Feuerwehr Obersaxen Mundaun
Am 1. Januar 2027 beginnt gemäss Feuerwehrgesetz der Gemeinde Obersaxen Mundaun der obligatorische Feuerwehrdienst.
Wer ist feuerwehrpflichtig?
Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde Obersaxen Mundaun
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung B oder C
Bei Ehepaaren in ungetrennter Ehe lebend ist nur ein Ehepartner feuerwehrpflichtig
Betroffene Jahrgänge 2027
Feuerwehrpflichtig sind die Jahrgänge 1985 bis und mit 2009.
Anmeldung zur Einteilung
Einwohnerinnen und Einwohner, die eingeteilt werden möchten, melden sich bitte bis Freitag, 23. Oktober 2026 beim Feuerwehrkommandanten Tizian Derungs, Tel. 079 241 02 64.
Feuerwehrersatzabgabe
Feuerwehrpflichtige, die keinen Dienst leisten, bezahlen eine jährliche Ersatzabgabe von CHF 400.00
Informationsveranstaltung
Mittwoch, 4. November 2026
19.30 Uhr
Feuerwehrlokal, Obersaxen Meierhof
Rückgabe der Feuerwehrausrüstung
Feuerwehrangehörige, die per 31. Dezember 2026 aus der Feuerwehr Obersaxen Mundaun entlassen werden oder bereits ausgetreten sind, werden gebeten, ihre Ausrüstung bis spätestens Mittwoch, 25. November 2026, abzugeben.
Abgabe und Terminvereinbarung bei Christian Henny, Materialchef, Tel. 079 402 99 28.
Besten Dank für eine fristgerechte und saubere Materialrückgabe.
16.10.2026
Feuerwehrkommando Obersaxen Mundaun
