Gemeinde Obersaxen Mundaun, Fraktion Obersaxen

Quartierplan Meierhof inkl. Grenzbereinigung

Öffentliche Auflage Einleitung
In Anwendung von Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 8. Juni 2026 die Absicht zur Einleitung des Quartierplans Meierhof inkl. notwendiger Grenzbereinigung beschlossen.

Zweck:
Schaffung der Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Entwicklung des Dorfplatzes Meierhof sowie der Grundstücke im Planungsgebiet und eine den heutigen Bedürfnissen gerechte Erschliessung.

Abgrenzung Planungsgebiet:
Die Abgrenzung des Planungsgebietes ist aus den Auflageakten ersichtlich.

Auflageakten:

  • Abgrenzung Planungsgebiet, alter Bestand und Zonenzugehörigkeit 1:500
  • Abgrenzung Planungsgebiet, alter Bestand und Zonenzugehörigkeit, Tabelle


Auflagefrist:
Montag, 15. Juni 2026 bis Dienstag, 14. Juli 2026 (30 Tage)

Auflageort/-zeit:
Gemeindeverwaltung, während den Schalteröffnungszeiten

Einsprachen:
Gegen den Beschluss betreffend Einleitung des Verfahrens sowie die Abgrenzung des Planungsgebietes können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse nachweisen, bis spätestens Dienstag, 14. Juli 2026 (Poststempel), schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand Einsprache erheben.
Eine Abschrift des vorliegenden Publikationstextes wurde den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor Beginn der Auflage zugestellt.

12.06.2026
Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun