Verkauf von Fahrbewilligungen
Die Fahrbewilligungen für das Befahren von Wald- und Güterstrassen auf dem Gebiet der Gemeinde Obersaxen Mundaun können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten gelöst werden.
Wichtig: Es werden keine Fahrbewilligung in physischer Form mehr ausgestellt. Die Bewilligungen werden ausschliesslich elektronisch erfasst. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das kommunale Strassengesetz für das Befahren von Wald- und Güterstrassen mit Motorfahrzeugen.
Bitte beachten Sie: Die Wald- und Güterstrassen dürfen erst nach der Schneeschmelze befahren werden.
Den Landwirtschaftsbetrieben werden die Fahrbewilligungen per Post zugestellt. Wir bitten Sie, uns allfällige Mutationen gegenüber dem Vorjahr bis am 13. April 2026 schriftlich mitzuteilen.
Sollten weitere Wald- und Güterstrassen für Privatzwecke befahren werden müssen, bitten wir ebenfalls um eine Mitteilung sowie den Bezug der kostenpflichtigen Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung.
2. April 2026
Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun
