Beitragsverfahren Neubau Quartierstrasse
Gestützt auf Art. 22 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) sowie Art. 62 und 63 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) hat der Gemeindevorstand von Obersaxen Mundaun an seiner Sitzung vom 22. Juni 2026 die Einleitung des Beitragsverfahrens, den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie den vorgesehenen Kostenanteil der öffentlichen und privaten Interessenz der zu erschliessenden Strasse beschlossen.
Zweck:
Neubau Quartierstrasse Parzelle Nr. 929
Kostenanteil:
Gemeindeanteil 10 %
Privatanteil 90 %
Abgrenzung Beitragsperimeter:
Die Abgrenzung des Beitragsperimeters ist aus den Auflageakten ersichtlich.
Auflageakten
Quartierstrasse Parzelle Nr. 929, Beitragsverfahren, Beitragsperimeter und Kostenanteil, 1:500
Auflagefrist:
Montag, 6. Juli 2026 bis Dienstag, 4. August (30 Tage)
Auflageort/-zeit:
Gemeindeverwaltung, während den Schalteröffnungszeiten
Einsprachen:
Gegen die Einleitung des Beitragsverfahrens, den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse nachweisen, innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand Einsprache erheben.
Eine Abschrift des vorliegenden Publikationstextes wurde den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor Beginn der Auflage zugestellt.
03.07.2026
Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun
